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Bad Vöslau
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VERHALTENSVEREINBARUNG

VORWORT

Unsere Schule, die SHS&HS Bad Vöslau, will ihren SchülerInnen, deren Eltern sowie den Lehrerinnen und Lehrern ein Ort der Begegnung und Bewegung, des Lehrens und Lernens sein – eine Schule für Schüler und Lehrer, wo Eltern stets willkommen sind – in einer Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung und des respektvollen Umgangs miteinander. Die Schülerinnen und Schüler mit ihren Stärken und Schwächen, ihren Interessen und Neigungen, ihren Zielen und Wünschen stehen im Mittelpunkt und diese uns anvertrauten jungen Menschen wollen wir gemäß dem Bildungsauftrag der Schule beim Erwerb von Fertigkeiten anleiten, ihre Fähigkeiten entfalten und ihnen Wissen vermitteln. Wir wollen sie aber auch 1interessieren, motivieren, unterstützen, führen und begleiten. Dazu sind jedoch auch Regeln notwendig.
VEREINBARUNGEN

Als mündige Schulpartner (SchülerInnen, Erziehungsberechtigte, LehrerInnen) sind wir den Vorgaben des Schulgesetzes (SCHUG § 43-49) verpflichtet.

Pflichten der SchülerInnen
Die SchülerInnen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgabe der Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern.
Sie haben den Unterricht (einschließlich der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen, für die sie angemeldet sind ) regelmäßig und pünktlich zu besuchen, an den
verpflichtend vorgeschriebenen Schulveranstaltungen teilzunehmen,
die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und
die Schul-. bzw. Hausordnung einzuhalten.

Darüber hinaus wollen wir zur harmonischen und respektvollen Ordnung unseres Zusammenlebens in der Schule Verhaltensregeln vereinbaren. Verhaltensvereinbarungen sind Teil der Hausordnung! Sie sollen helfen, dass alle Schulpartner die ihnen zugeschriebenen Aufgaben und Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen können. Etwas zu regeln bedeutet nicht einzuschränken, sondern etwas zu ermöglichen und zur Mitwirkung an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule beizutragen.

Im Verständnis dieser Schulpartnerschaft verpflichten wir uns, die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Schulgesetze und bei Nichteinhaltung der Verhaltensvereinbarungen bzw. der Hausordnung zu akzeptieren.

Sozialer Umgang

- Höflicher und respektvoller Umgangston – Grüßen!
- Pünktlichkeit und Verlässlichkeit
- Rücksichtnahme auf vermeintlich Schwächere
- Gesprächsbereitschaft
- Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit
Umgang mit Sachwerten

- Achtung vor fremdem Eigentum – widerrechtliches Aneignen fremden Eigentums ist Diebstahl!
- Mit Einrichtungsgegenständen, Sportgeräten, Unterrichtsmaterialien soll sorgfältig umgegangen werden, damit sie nicht beschädigt oder verunstaltet werden – auch sie sind größtenteils fremdes Eigentum!
- Sauberkeit und Ordnung ist für das gesamte Schulareal (auch in den Turnsälen und Garderoben) gültig.


HAUSORDNUNG

1. Um 7.10 Uhr erfolgt der Einlass in die Schule. Bei späterem Unterrichtsbeginn ist das Betreten des Schulhauses ( Glastüre ) SchülerInnen erst in der davorliegenden Pause gestattet Nach Unterrichtsende ist das Schulhaus sofort zu verlassen. Von den SchülerInnen darf nur der Haupteingang benützt werden, andere Ein- und Ausgänge nur in Ausnahmefällen in Begleitung von Lehrkräften und nach Absprache mit der Direktion.
2. Die SchülerInnen halten sich während der Pausen grundsätzlich in den Klassenräumen auf, wo sie von Lehrern der nächsten Stunde beaufsichtigt werden. Beim Wechsel von Übungsgruppen (z.B. Leistungsgruppen) gelten besondere Regelungen, die von der Direktion und den Lehrkräften nach Bedarf getroffen werden. Verlassene Klassen sind abzusperren!
3. Mit dem Läuten sollen die SchülerInnen in den Klassen an ihren Plätzen sein und die erforderlichen Arbeitsmittel bereits vorbereitet haben, Zuspätkommen ist unentschuldigtes Versäumen des Unterrichts und hat bei Häufung disziplinäre Konsequenzen.
4. Am Unterrichtsende sind alle SchülerInnen verpflichtet, den Klassenraum in geordnetem, sauberen Zustand zu hinterlassen: die Bänke sind auszuräumen, die Fensterbretter abzuräumen und alles in den Kästen aufzubewahren. Die Sessel sind auf die Tische zu stellen, Kästen und Spinde zu verschließen.
5. Sämtliches Mobiliar, Klassenräume, Gänge, Waschräume und Toiletten sind sauberzuhalten. Bei mutwilliger Verschmutzung erfolgt die Reinigung durch den/die Verursacher, bei mutwilliger Beschädigung müssen die Er-ziehungs-berechtigten für die entstandenen Reparaturkosten aufkommen.
6. Die Spinde sind zur Aufbewahrung der Kleidung und ev. Wertsachen gedacht. Bücher, Zeichenschachteln etc. gehören in den Klassenkasten. Hefte und Lernmittel müssen nachhause mitgenommen werden, damit die Erfüllung der Hausaufgaben gewährleistet ist.
7. Während der Unterrichtszeit, den Pausen und der Mittagspause darf das Schulhaus von SchülerInnen nur mit schriftlicher Bestätigung der Eltern und Rücksprache beim Klassenvorstand oder der Direktion verlassen werden.
8. Sollte der/die unterrichtende LehrerIn 5 Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht in der Klasse sein, ist dies von den Klassensprechern unverzüglich in der Direktion zu melden.
9. Alle SchülerInnen müssen ein Mitteilungsheft anlegen, es täglich mitnehmen und Mitteilungen zuverlässig und pünktlich an die Eltern weiterleiten. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit verständigen die Erziehungsberechtigten die Schule innerhalb von 3 Tagen mündlich oder schriftlich. Unentschuldigte Fehlstunden stellen einen Verstoß gegen die Hausordnung dar.
10. Können Schüler von Sportklassen länger als 5 Tage nicht am Sportunterricht teilnehmen, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
11. Änderungen der Wohnadresse, der Telefonnummer, einen Übergang des Erziehungsrechts an andere Personen sowie sonstige Veränderungen, die den/die SchülerIn betreffen und für die Schule bedeutsam sind, müssen unverzüglich gemeldet werden.
12. Aus Sicherheitsgründen ist das Lehnen am Stiegengeländer, am Geländer rund um das Atrium sowie das Laufen im Schulhaus untersagt.
13. Skateboards, Mini-Skooter, Inlineskates u.ä. sowie die Sicherheit gefährdende Gegenstände (z.B. Laserpointer, Taschenmesser, Feuerzeuge etc.) dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
14. Im Schulhaus gilt Kaugummiverbot. Auch der Konsum von Energiedrinks wie Red Bull etc. ist nicht erlaubt.
15. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass das Rauchen lt. Jugend-schutzgesetz bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verboten ist.
16. Im Schulhaus werden Hausschuhe getragen. Die Kleidung soll dem Alter, dem Ort und der Situation angepasst sein. Die Turnsäle dürfen nur mit geeigneter Sport-kleidung (sauberen Turnschuhen) betreten werden.
17. Aus Gründen der Sicherheit ist im Sportunterricht das Tragen von Schmuck, Uhren und Piercings ausdrücklich untersagt. Es genügt nicht, die Piercings mit Leukoplast abzukleben, die Verletzungsgefahr bleibt bestehen.
18. Es ist empfehlenswert, teure Bekleidungsstücke, höhere Geldbeträge und wertvolle Gegenstände nicht in die Schule mitzunehmen bzw. sicher zu verwahren. Die Schule leistet keinen Schadenersatz.
19. In jedem Fall sind Handys, um einen ungestörten Lehrbetrieb zu gewährleisten, während des Unterrichts gänzlich abzuschalten. In den Pausen dürfen sie nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung werden sie abgenommen und können vom Schüler/ von der Schülerin am Ende des Unterrichtstages abgeholt werden. Ab dem zweiten Mal wird das Mobiltelefon nur noch den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
20. Bei Lehrausgängen, Exkursionen, Wandertagen, Projekttagen und –wochen sowie
Sommer- und Wintersportwochen gilt: keine Energiedrinks oder Cola
kein Alkohol
Rauchverbot
mit dem Lehrer abgesprochene
Regeln zur Handybenützung


KONFLIKTE / LÖSUNGEN

Konflikte entstehen, wenn Menschen verschiedene Meinungen, Ansichten oder Interessen haben. Durch Respekt und Wertschätzung, Verständnis, Ehrlichkeit und Einsicht im Gespräch wollen wir entstandene Konflikte in 3 Stufen zu lösen versuchen :
1. Stufe: Gespräch der unmittelbar beteiligten Personen (z. b. Schüler – Lehrer)
2. Stufe: Gespräch unter Einbeziehung eines verantwortlichen Dritten ( KV, Schüler-
berater, Eltern, Direktor etc.)
3. Stufe: Gespräch unter Einbeziehung eines externen Mediators (Schulpsycholog.
Dienst, BSI, Jugendwohlfahrt etc.)

FEHLVERHALTEN / DISZIPLINIERUNGSMANAGEMENT

Disziplinierung setzt ein, wenn unsere Verhaltensvereinbarungen und Regeln bewusst und eindeutig verletzt oder Schulgesetze übertreten werden. Innerhalb eines Schuljahres können 5 Stufen durchlaufen, bei schweren Verstößen können Stufen auch übersprungen werden.

1. Stufe: Gespräch der unmittelbar Beteiligten – Zurechtweisung und Aufforderung zu richtigem Verhalten
2. Stufe: Eintrag der Zurechtweisung ins Klassenbuch (= Amtsschrift!), ev. kurzfristiger Ausschluss vom laufenden Unterricht
3. Stufe: KV-Disziplinierungsgespräch, schriftliche Verwarnung in Form einer Zusendung an die Erziehungsberechtigten
4. Stufe: Disziplinarkomitee: Klassenkonferenz mit Verständigung der Eltern über möglichen Ausschluss von Schulveranstaltungen – Ankündigung der möglichen Versetzung in eine andere Klasse bzw. möglicher Ausschluss aus der Sportklasse, Verständigung des BSI
5. Stufe: Disziplinarschulkonferenz: Direktor, Klassenlehrer, Erziehungsberechtigte, Elternvertreter und Schülervertreter: letzte Verwarnung, danach Ausschluss aus der Sportklasse bzw. Antrag auf Schulausschluss an den LSR


Regelverstöße bei Schulveranstaltungen:

" Bei eintägigen SVA: 1.: Verwarnung und schriftliche Verständigung der
    Erziehungsberechtigten
2.: Ankündigung und Ausschluss von folgenden SVA.

" Bei mehrtägigen SVA: 1.: siehe eintägige SVA
    2.: Ausschluss von der weiteren Teilnahme – die Erziehungsberechtigten holen den/die SchülerIn auf eigene Kosten ab oder geben eine schriftliche Erklärung ab, wie die sichere Rückholung ihrer Kinder durchgeführt werden kann.

    Ein Ausschluss kann auch dann ausgesprochen werden, wenn SchülerInnen den geordneten Ablauf einer SVA in schwerwiegender Weise stören oder die körperliche Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährden.

Über Regelverstöße im Sinne strafrechtlicher Handlungen wie mutwillige Zerstörung, körperliche Gewalt, Diebstahl u.ä. wird die Polizei in Kenntnis gesetzt.